Nehmen Sie sich Zeit, sich weiterzubilden und aktiv an den Kursen bei Fahrerkurse-Engadin teilzunehmen
Sie tragen dazu bei die Verkehrssicherheit zu fördern und die Unfallzahlen zu senken
Die Vereinigung der Strassenverkehrsämter (asa) hat im
Zusammenhang mit der Chauffeurzulassungsverordnung (CZV)
die Weiterbildungskurse anerkannt.
Allgemeine Geschäftsverbindungen am Ende der Seite
CZV Kurs
Kursbezeichnung Refresher, RLV1 , Ladung Sicherung
Datum 15.11.2024
Kursdauer 1 Tag
Ort Ramosch, Plan da Muglin 90 b
Max. Teilnehmer 16 Personen
Baumaschinenkurs M1 - M3
Kursbezeichnung Baumaschinenkurs M1 -M3
Datum 21-23.11.2024
Kursdauer 3 Tage, davon ist 1 Tag CZV
Ort Ramosch, Plan da Muglin 90 b
Max. Teilnehmer 8 Personen
ADR /SDR
Kursbezeichnung ADR /SDR Wiederholung
Datum 20-21.01.2025
Kursdauer 2 Tage, davon ist 1 Tag CZV
Ort Ramosch, Plan da Muglin 90 b
Max. Teilnehmer 10 Personen
Baumaschinenkurs M1 - M3
Kursbezeichnung Baumaschinenkurs M1 -M3
Datum 11-13.11.2024
Kursdauer 3 Tage, davon ist 1 Tag CZV
Ort 4416 Bubendorf
Max. Teilnehmer 8 Personen
Staplerkurs R1-R4
Kursbezeichnung Staplerkurs R1-R4
Datum 08-09.01.2025
Kursdauer 2 Tage
Ort 4112 Bättwil
Max. Teilnehmer 8 Personen
Kursangebote
Ausbildung von Baumaschinen
M Basismodul für angehende Bauarbeiter ohne oder mit wenig Praxis auf Kleinmaschinen, Grabenwalzen und Stampfer.
M1 Baumaschinen bis 5 Tonnen Leergewicht
M2 Hydraulische Pneu- und Raupenbagger ab 5 Tonnen
M3 Pneu- und Raupenlader ab 5 Tonnen
M7 Spezialgeräte (Spezialisierung ist auf dem Ausweis definiert)
Nicht anerkannt ist der Ausbildungsnachweis K-BMF in den Kantonen Wallis, Waadt, Genf und Neuenburg. In diesen Kantonen ist für das Führen von Baumaschinen ein kantonaler Baumaschinenführerausweis erforderlich. Für weitere Informationen dazu kontaktieren Sie bitte die zuständigen kantonalen Behörden.
Grund Ausbildung M1
Gerätekategorie M1 bis M7
Ausbildung Stapler
Stapler R1 bis R4 Weiterlesen
(Gegengewichtsstapler, Kandidaten MIT und Ohne Erfahrung)
Hubarbeitsbühne (1a, 1b, 3a, 3b)
Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz in der Höhe (PSA)
Wegen großer Nachfrage führen wir immer wieder Stapler-Kurs durch.
Der Kurs dauert 2-Tage und wird CZV und SUVA anerkannt.
Mind. 3 Personen
Im Kurspreis inbegriffen sind Kaffee mit Gipfel,
Mittagessen, Dessert und Kaffee!
Brancla Immobilien
Plan da muglin 90 b
7556 Ramosch
Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Aus-und Weiterbildungsangebote bei Fahrerkurse-Engadin GmbH
1. Anmeldung
Die verbindliche Anmeldung zu den Ausbildungen erfolgt per Telefon oder E-Mail.
2. Bestätigung
Die Anmeldung wird innerhalb von 14 Tagen per Tel. oder E-Mail bestätigt.
Die definitive Kursbestätigung erfolgt innerhalb von 14-Tagen ab Kursanmeldung per E-Mail.
3.Kursorganisation
Aus organisatorischen Gründen behalten wir uns vor, Kurse zeitlich zu verschieben, zusammenzulegen oder den Durchführungsort zu ändern. Fällt eine Kursleitung aus,
können wir einen Kursleiterwechsel vornehmen oder eine Stellvertretung einsetzen.
4.Durchführung der Kurse
Bei ungenügender Teilnehmerzahl kann ein Kurs abgesagt werden. Das Kursgeld wird zurückerstattet.
Die Teilnehmerzahl ist auf 16- Personen begrenzt.
5. Kursausschluss
Wir behalten uns vor, einen oder mehrere Teilnehmer aus einem Kurs begründet auszuschliessen.
Gegen einen Ausschluss kann kein Rekurs veranlasst werden.
6. Zahlungsbedingungen
Der Preis der Ausbildung wird mit der Anmeldungsbestätigung dem Teilnehmer in Rechnung gestellt.
Die Rechnung der Ausbildung muss bis 5-Tage vor Kursbeginn bezahlt sein.
7. Annullationsbedingungen
Meldet sich ein Teilnehmer nach dem versand der Rechnung ab, können bis zu je 100.- verrechnet werden. Bei Abmeldung, später als 4 Tage vor Kursbeginn erfolgt kein Erlass bzw. keine Rückerstattung des Kursgeldes.
8.Absenzen während der Kurse
Ein Anspruch auf Rückerstattung von Kursgeldern infolge Absenzen besteht nicht. Versäumte Lektionen können nicht nachgeholt werden.
9. Programm-und Preisänderungen
Programm-und Preisänderungen sowie Änderungen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleiben vorbehalten.
10.Versicherung
Für alle Kurse und Veranstaltungen schliessen wir jegliche Haftung für entstandene Schäden aus. Die Kursteilnehmer sind daher selber für eine ausreichende Versicherungsdeckung
verantwortlich. Das benutzen der Kurslokale erfolgt auf eigene Gefahr. Für Diebstahl und Verlust von Gegenständen kann Fahrerkurse-Engadin nicht haftbar gemacht werden.
11. Gerichtsstand
Für alle Rechtsbeziehungen mit Fahrerkurse-Engadin ist das Schweizer Recht anwendbar.
Ramosch, März 2012
Anmeldung und Information
Fahrerkurse-Engadin GmbH
Mike & Valentin Mayer
Playet 8a
CH-7556 Ramosch
Mobil: +41 76 548 47 95 oder +41 79 327 31 80
Web: www.fahrerkurse-engadin.ch
E-Mail:info@fahrerkurse-engadin.ch